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    Willkommen – wir sind für Sie da
    Wir begleiten Sie mit Mitgefühl, Klarheit und schneller Unterstützung – ganz gleich, in welcher Situation Sie sich befinden.

    FAQ

    Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, gehen Sie wie folgt vor:

    Ruhig bleiben und gegebenenfalls die Situation akzeptieren.

    Einen Arzt (Hausarzt oder Notarzt) rufen, der den Tod offiziell bestätigt und den Totenschein ausstellt.

    Angehörige informieren, die Ihnen in der schweren Zeit beistehen können.

    Kontaktieren Sie uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar.

    Zunächst sollten Sie einen Arzt benachrichtigen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Danach können Sie sich an das Bestattungsinstitut wenden, das Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt.

    Sobald der Arzt den Totenschein ausgestellt hat, können Sie uns kontaktieren. Wir übernehmen dann die Überführung des Verstorbenen und beginnen mit den Vorbereitungen für die Bestattung. Zudem kümmern wir uns um alle notwendigen Formalitäten.

    Nein, Sie müssen nicht sofort Entscheidungen treffen. Nachdem der Tod festgestellt wurde, besprechen wir gemeinsam alle weiteren Schritte. Sie haben Zeit, sich zu sammeln und in Ruhe über die Bestattungsform und den Ablauf nachzudenken.

    In einem Krankenhaus oder Pflegeheim wird das Personal automatisch einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt. Danach können Sie uns benachrichtigen, und wir kümmern uns um die weiteren Schritte.

    Rufen Sie uns einfach an. Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Unsere Nummer finden Sie auf unserer Webseite oder auf Informationsmaterialien, die Ihnen zur Verfügung stehen.

    Sie können uns zu jeder Zeit erreichen, auch an Feiertagen und in der Nacht. Wir sind jederzeit für Sie da und unterstützen Sie, unabhängig vom Zeitpunkt.

    Wir kümmern uns um die fachgerechte und würdevolle Überführung des Verstorbenen, unabhängig davon, ob der Tod zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung eingetreten ist. Die Überführung erfolgt in Absprache mit Ihnen.

    Viele Formalitäten können auch in den Tagen nach dem Todesfall geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Behördengängen und Formularen, wie z. B. die Sterbeurkunde, die Abmeldung bei Krankenkassen oder Rentenversicherungen.

    Es ist völlig normal, sich in dieser Zeit überfordert zu fühlen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite und übernimmt die Planung und Organisation der Bestattung. Sie können sich auf unsere einfühlsame Unterstützung verlassen.

    Sie müssen keine sofortige Entscheidung treffen. Wir können die Planung der Trauerfeier in den kommenden Tagen besprechen, wenn Sie sich bereit fühlen. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche und die des Verstorbenen.

    Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, sind viele Entscheidungen bereits vorab geregelt. Kontaktieren Sie uns, und wir sorgen dafür, dass alles gemäß den vorher festgelegten Wünschen abläuft.

    Wir bieten eine Vielzahl von Bestattungsarten an, darunter:

     

    Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf einem Friedhof beigesetzt. Dies ist die traditionelle Form der Bestattung in vielen Kulturen.

    Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen nach der Kremation in einer speziellen biologisch abbaubaren Urne ins Meer überführt. Diese Bestattungsform findet in ausgewiesenen Seefriedhofsgebieten statt.

    Bei der Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Diese Form der Bestattung erfolgt meist in speziellen Friedwäldern oder Naturgebieten.

    Die Reerdigung, auch als natürliche Kompostierung bekannt, ist eine umweltfreundliche Bestattungsart, bei der der Körper durch natürliche Prozesse in nährstoffreiche Erde umgewandelt wird. Diese Methode ist besonders ressourcenschonend und nachhaltig.

    Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche des Verstorbenen unter hohem Druck und großer Hitze zu einem Erinnerungsdiamanten gepresst. Dieser kann als persönliches Erinnerungsstück getragen oder aufbewahrt werden.

    Die Bestattungsvorsorge ermöglicht es Ihnen, Ihre Wünsche für die eigene Bestattung im Voraus festzulegen und finanziell abzusichern. Dies entlastet Ihre Angehörigen und sorgt dafür, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft.

    Mit einer Bestattungsvorsorge stellen Sie sicher, dass Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden und Ihre Angehörigen in der schweren Zeit von organisatorischen Entscheidungen entlastet werden. Zudem können Sie finanzielle Vorkehrungen treffen, um die Bestattungskosten zu decken.

    Die Bestattungsvorsorge umfasst in der Regel alle Kosten, die mit Ihrer Bestattung verbunden sind, wie z. B. Sarg, Urne, Trauerfeier, Überführung, Beisetzung und zusätzliche Wünsche wie Musik oder Blumenarrangements.

    Wir bieten einfühlsame Seelsorge und Trauerbegleitung für Angehörige und Freunde des Verstorbenen an. Dies kann durch Gespräche, Begleitung in der Trauerzeit oder durch die Vermittlung von professionellen Trauerbegleitern geschehen.

    Ja, unsere Trauerbegleitung steht Ihnen auch nach der Bestattung zur Verfügung. Wir wissen, dass der Trauerprozess oft lange dauert, und die Seelsorger begleiten Sie so lange, wie Sie es wünschen.

    In Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen können wir Ihnen auch Trauergruppen empfehlen, in denen Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen und Unterstützung finden können.

    Nein, Sie können die Entscheidung Ihren Angehörigen überlassen. Allerdings können Sie durch die Bestattungsvorsorge Ihre Wünsche festlegen, damit Ihre Angehörigen wissen, welche Form der Bestattung Sie bevorzugen.

    Die Kosten hängen von der gewählten Bestattungsart und den individuellen Wünschen ab. Eine detaillierte Auflistung der Kosten erhalten Sie von uns bei einem persönlichen Gespräch. Wir legen großen Wert auf transparente Preise und klare Festpreise.

    Eine Trauerfeier ist die Gelegenheit, sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Sie kann religiös oder weltlich gestaltet sein und umfasst Reden, Musik, Gebete und andere persönliche Rituale. Sie findet meist in einer Kapelle, Kirche oder direkt am Grab statt.

    Ja, wir unterstützen Sie dabei, die Trauerfeier nach Ihren Wünschen und den Vorstellungen des Verstorbenen zu gestalten. Sie können Musik, Reden, Blumenschmuck und andere Elemente individuell auswählen.

    Die Dauer einer Trauerfeier hängt von den individuellen Wünschen ab. Sie dauert in der Regel zwischen 30 Minuten und einer Stunde, kann aber je nach Umfang der Zeremonie variieren.

    Nach der Kremation wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Urne in einem dafür vorgesehenen Seegebiet beigesetzt. Die Zeremonie kann mit einer kurzen Ansprache und auf Wunsch mit musikalischer Untermalung durchgeführt werden. Angehörige können die Beisetzung auf See begleiten.

    Bei einer Erdbestattung erfolgt die Beisetzung des Sarges auf einem Friedhof. Die Trauerfeier kann in einer Kapelle oder direkt am Grab stattfinden. Nach der Zeremonie wird der Sarg ins Grab hinabgelassen, gefolgt von einer Abschiedsrede und dem symbolischen Werfen von Erde oder Blumen ins Grab.

    Nach der Einäscherung wird die Asche des Verstorbenen an einem Baum in einem Friedwald beigesetzt. Die Zeremonie kann individuell gestaltet werden, oft im Kreis der Familie in einer ruhigen, naturnahen Umgebung.

    Bei der Reerdigung wird der Körper des Verstorbenen in einem speziellen Reerdungssystem natürlich zersetzt und in nährstoffreiche Erde umgewandelt. Die Angehörigen können die Erde später an einem Gedenkplatz beisetzen oder in einem Wald verstreuen lassen.

    Nach der Kremation wird ein kleiner Teil der Asche entnommen und in einem Labor unter hohen Temperaturen und Druck zu einem Diamanten geformt. Dieser Prozess kann mehrere Monate dauern. Der Erinnerungsdiamant wird den Angehörigen übergeben und kann als Schmuckstück getragen oder aufbewahrt werden.

    Nach dem Tod eines Angehörigen werden verschiedene Dokumente benötigt, um Formalitäten abzuwickeln:

    • Personalausweis des Verstorbenen
    • Totenschein (ausgestellt vom Arzt)
    • Geburtsurkunde (bei ledigen Verstorbenen)
    • Heiratsurkunde (bei verheirateten Verstorbenen)
    • Scheidungsurteil (bei geschiedenen Verstorbenen)
    • Sterbeurkunde (erhältlich beim Standesamt)
    • Krankenkassenkarte
    • Rentenversicherungsnummer
    • Versicherungsunterlagen (Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherungen)
    • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
    • Grabdokumente (falls ein Grab bereits erworben wurde)

    Die Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt am Sterbeort ausgestellt. Sie benötigen den Totenschein sowie die oben genannten Dokumente wie Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde des Verstorbenen, um die Sterbeurkunde zu beantragen.

    Die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument und wird in vielen Situationen benötigt, unter anderem:

    • Abmeldung des Verstorbenen bei Behörden, Banken, Krankenkassen und Versicherungen
    • Beantragung der Rentenansprüche (Witwenrente, Waisenrente)
    • Auflösung von Verträgen (Mietvertrag, Telefonvertrag, Versicherungen)
    • Nachlassregelung (Testamentseröffnung, Erbscheinbeantragung)
    • Abmeldung beim Einwohnermeldeamt

    Nach dem Todesfall gibt es verschiedene Institutionen, die benachrichtigt werden müssen:

    • Standesamt: Beantragung der Sterbeurkunde
    • Krankenkasse: Abmeldung des Verstorbenen und mögliche Abwicklung von Versicherungsansprüchen
    • Rentenversicherung: Beantragung von Hinterbliebenenrenten (z. B. Witwenrente)
    • Einwohnermeldeamt: Abmeldung des Verstorbenen
    • Versicherungen: Benachrichtigung von Lebens-, Unfall- und Sterbeversicherungen
    • Banken: Sperrung von Konten, Überführung von Guthaben und Schulden
    • Arbeitgeber: Abmeldung und Klärung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge oder ausstehendem Gehalt
    • Notar: Falls ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, zur Testamentseröffnung

    Der Nachlass wird entweder durch ein Testament oder, wenn kein Testament vorliegt, durch die gesetzliche Erbfolge geregelt.

    • Testament: Wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, wird dieses durch das Nachlassgericht eröffnet. Der Notar oder das Gericht regelt die Verteilung des Erbes gemäß den Anweisungen im Testament.
    • Erbschein: Wenn kein Testament vorliegt oder Unklarheit über die Erbfolge besteht, muss ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden. Dieser bestätigt die Berechtigung der Erben, den Nachlass in Empfang zu nehmen.
    • Erbfolge: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der zuerst Ehepartner und Kinder, dann weitere Verwandte wie Geschwister oder Eltern erben.

    Die Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Nachlasses ab. Es gibt Freibeträge, die je nach Beziehung zum Verstorbenen unterschiedlich hoch sind:

    • Ehepartner: 500.000 €
    • Kinder: 400.000 €
    • Enkelkinder: 200.000 €
    • weitere Verwandte und Dritte: 20.000 €

    Wenn der Wert des Erbes über den Freibeträgen liegt, fällt Erbschaftssteuer an.

     

    • Anzeige des Todes beim Standesamt: innerhalb von 3 Tagen nach dem Todesfall
    • Beantragung der Witwen-/Waisenrente: möglichst schnell nach Erhalt der Sterbeurkunde
    • Kündigung von Mietverträgen, Abos und Versicherungen: in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten nach dem Tod
    • Testamentseröffnung: so schnell wie möglich nach dem Auffinden des Testaments
    • Annahme oder Ausschlagung des Erbes: innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls

    Nach dem Tod müssen Verträge wie Mietverträge, Telefonverträge, Versicherungen oder Abonnements gekündigt werden. Oft ist die Sterbeurkunde erforderlich, um die Kündigungen rechtswirksam vorzunehmen. Viele Verträge haben eine Sonderkündigungsfrist im Todesfall, die genutzt werden kann.

    Schulden gehören zum Nachlass und werden auf die Erben übertragen. Erben haften jedoch nur bis zur Höhe des Nachlasses. Wenn Sie nicht für Schulden haften wollen, können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach dem Todesfall ausschlagen.

    • Sterbeurkunde frühzeitig beantragen: Sie benötigen mehrere beglaubigte Kopien für verschiedene Stellen (Banken, Versicherungen etc.).
    • Nachlass klären: Prüfen Sie, ob ein Testament vorhanden ist, und ob die Annahme des Erbes sinnvoll ist (insbesondere bei Schulden).
    • Fristen beachten: Halten Sie die gesetzlichen Fristen zur Erbschaft und zur Meldung bei Behörden ein.
    • Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen: Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Anwalt oder Notar zur Beratung hinzuziehen, insbesondere bei komplexen Nachlässen oder Erbstreitigkeiten.

    Der Bestatter kümmert sich um alle praktischen und organisatorischen Aufgaben rund um die Bestattung. Dazu gehören:

    • Abholung und Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, Zuhause)
    • Vorbereitung des Verstorbenen für die Aufbahrung, Einbettung und Beisetzung
    • Beratung zu Bestattungsarten (z. B. Erd-, Feuer-, See- oder Baumbestattung)
    • Organisation der Trauerfeier und der Beisetzung
    • Koordination von Sarg oder Urne, Blumenschmuck und Dekoration
    • Vermittlung von Trauerrednern, Pfarrern oder Seelsorgern
    • Erledigung der notwendigen Formalitäten für die Beisetzung

    Der Bestatter unterstützt die Angehörigen durch die Übernahme vieler administrativer Aufgaben:

    • Anzeige des Todes beim zuständigen Standesamt
    • Beantragung der Sterbeurkunde
    • Abmeldung des Verstorbenen beim Einwohnermeldeamt
    • Abmeldung bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung
    • Koordination mit dem Friedhof oder der Kremationsstätte
    • Beantragung von Sondergenehmigungen (z. B. bei Überführungen ins Ausland)

    Ja, der Bestatter kann in vielen Fällen auch die Abmeldung bei Banken, Versicherungen und weiteren Institutionen übernehmen. Hierzu benötigt er jedoch Vollmachten von den Angehörigen, um im Namen des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen handeln zu dürfen.

    Der Bestatter kümmert sich um die fachgerechte Überführung des Verstorbenen:

    • Vom Sterbeort zum Bestattungsinstitut
    • Vom Bestattungsinstitut zum Ort der Trauerfeier oder Beisetzung
    • Bei internationalen Todesfällen auch um die Überführung ins Ausland oder umgekehrt
    • Er sorgt dafür, dass die Überführung würdevoll und nach allen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.

    Um die notwendigen Formalitäten zu erledigen, benötigt der Bestatter folgende Dokumente:

    • Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
    • Personalausweis des Verstorbenen
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
    • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
    • Sterbeurkunde (wird vom Standesamt beantragt)
    • Krankenversicherungsnachweis des Verstorbenen
    • Rentenversicherungsnummer
    • Vorsorgeverfügungen wie Testament oder Bestattungsverfügungen (falls vorhanden)

     

    Ja, der Bestatter kann die Beantragung der Hinterbliebenenrente (z. B. Witwen- oder Waisenrente) bei der Rentenversicherung für Sie übernehmen. Dazu wird die Sterbeurkunde benötigt. Der Bestatter unterstützt Sie dabei, die notwendigen Formulare auszufüllen und einzureichen.

    Der Bestatter übernimmt die gesamte Planung und Organisation der Trauerfeier, inklusive:

    • Auswahl und Bereitstellung von Sarg oder Urne
    • Gestaltung der Aufbahrung und des Abschiedsraums
    • Dekoration der Trauerhalle, eventuell auch den Blumenschmuck
    • Terminabstimmung mit dem Friedhof oder der Kremationsstätte
    • Organisation von Trauerrednern, Musik und anderen individuellen Wünschen
    • Koordination von Trauerkarten oder Zeitungsanzeigen

    Der Bestatter berät die Angehörigen umfassend über die verschiedenen Bestattungsarten und hilft bei der Auswahl einer würdevollen und passenden Form der Beisetzung. Dazu gehören:

    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung (mit Urnenbeisetzung)
    • Seebestattung
    • Baumbestattung (im Friedwald oder Ruheforst)
    • Überführung ins Ausland
    • Reerdigung oder Diamantbestattung

    Der Bestatter benötigt von Ihnen eine Vollmacht, um in Ihrem Namen handeln zu können. Diese Vollmacht berechtigt ihn, beispielsweise:

    • Die Sterbeurkunde zu beantragen
    • Abmeldungen bei Behörden und Versicherungen vorzunehmen
    • Bestattungsformalitäten zu regeln
    • Überführungen zu organisieren Sie können diese Vollmacht jederzeit widerrufen, wenn Sie bestimmte Aufgaben selbst erledigen möchten.

    Bei einem Todesfall im Ausland oder der Überführung ins Ausland übernimmt der Bestatter:

    • Organisation der Überführung des Verstorbenen (inklusive aller Transportformalitäten)
    • Klärung der behördlichen Genehmigungen (beispielsweise in Konsulaten oder bei internationalen Institutionen)
    • Koordination mit ausländischen Bestattern und Behörden
    • Erledigung der Formalitäten für die Rückführung nach Deutschland oder für eine Beisetzung im Ausland

    Nein, der Bestatter übernimmt die Kommunikation mit der Friedhofsverwaltung und klärt alles Notwendige für die Beisetzung.

    Der Bestatter bietet eine Vielzahl von zusätzlichen Dienstleistungen an, um den Abschied individuell zu gestalten:

    • Erstellung und Versand von Trauerkarten oder Danksagungen
    • Trauerbegleitung durch Seelsorger oder Psychologen
    • Vermittlung von Grabsteinherstellern oder Floristen
    • Vermittlung von Trauermahlen oder Gedenkfeiern